Newtonoid gegen Abbott: Patentstreit um COVID-19-Diagnostik in Illinois freiwillig eingestellt

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📋 Fallzusammenfassung

Fallbezeichnung Newtonoid Technologies, LLC gegen Abbott Laboratories, Inc.
Fallnummer 1:23-cv-02532
Gericht Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois
Dauer April 2023 – Februar 2025 675 Tage
Ergebnis Freiwillige Klageabweisung durch den Kläger (ohne Schadenersatz)
Streitige Patente
Beschuldigte Produkte Abbotts BinaxNOW™ COVID-19-Antigen-Selbsttest

Fallübersicht

In einem bemerkenswerten verfahrensrechtlichen Abschluss eines vielbeachteten Rechtsstreits im Bereich der Diagnosetechnologie endete das Patentverletzungsverfahren „Newtonoid Technologies, LLC gegen Abbott Laboratories, Inc.“ (Aktenzeichen 1:23-cv-02532) mit einer freiwilligen Klageabweisung durch die Kläger am 24. Februar 2025 – fast zwei Jahre nach Beginn des Rechtsstreits. Der vor dem Bezirksgericht des nördlichen Bezirks von Illinois eingereichte Fall drehte sich um die angebliche Verletzung des US-Patents Nr. US11392818B2, eines Patents, das die Technologie für COVID-19-Antigen-Schnelltests abdeckt, insbesondere wie sie in Abbotts weit verbreitetem BinaxNOW™ COVID-19 Antigen-Selbsttest zum Ausdruck kommt.

Die Kläger – Newtonoid Technologies, LLC, Veristik, Inc. und Windgo, Inc. – entschieden sich dafür, alle Ansprüche gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1) ohne Präjudiz zurückzuziehen, bevor Abbott Laboratories eine Klageerwiderung oder einen Antrag auf ein summarisches Urteil einreichte. Für IP-Experten, die Patentdurchsetzungsstrategien im Diagnostik- und Medizintechniksektor verfolgen, bietet dieses Ergebnis wichtige Erkenntnisse hinsichtlich des Zeitpunkts von Rechtsstreitigkeiten, der Strukturen von Klägerkoalitionen und der strategischen Überlegungen hinter freiwilligen Klagerücknahmen in einem frühen Stadium.

Die Parteien

⚖️ Kläger

Hauptkläger, unterstützt von den Mitklägern Veristik, Inc. und Windgo, Inc., die Organisationen vertreten, deren Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Patentrechten und der Vergabe von Lizenzen liegt.

🛡️ Beklagter

Weltweit führender Gesundheits- und Diagnostikkonzern, Hersteller des kommerziell bedeutenden BinaxNOW™ COVID-19-Antigen-Selbsttests.

Das streitige Patent

In diesem Fall ging es um das US-Patent Nr. US11392818B2 (Anmeldung Nr. US17/216096) für Antigen-Schnelltests:

  • US11392818B2 – Technologie für eine Testkarte, die eine Mischung aus Testlösung und Nasenabstrichprobe, ein Ergebnisfenster zur visuellen Auswertung sowie einen QR-Code enthält, der die digitale Datenerfassung und Überprüfung der COVID-19-Antigentestergebnisse ermöglicht.

Bei dem beanstandeten Produkt handelte es sich um den „BinaxNOW™ COVID-19 Antigen-Selbsttest“ von Abbott, ein Gerät, das eine physische Testkarte, ein Ergebnisfenster und einen QR-Code vereint und während der COVID-19-Pandemie große kommerzielle Bedeutung erlangte.

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Das Urteil und die rechtliche Analyse

Ergebnis

Das Verfahren wurde durch eine freiwillige Klageabweisung ohne gerichtliche Anordnung beendet, die von den Klägern Newtonoid Technologies, LLC, Veristik, Inc. und Windgo, Inc. gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1) beantragt wurde. Diese Vorschrift erlaubt es einem Kläger, eine Klage freiwillig ohne gerichtliche Anordnung zurückzuziehen, sofern der Beklagte noch keine Klageerwiderung oder einen Antrag auf ein summarisches Urteil eingereicht hat – Voraussetzungen, deren Erfüllung zum Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt wurde.

Es wurde weder Schadenersatz zugesprochen noch eine Unterlassungsverfügung erlassen, noch wurde ein rechtskräftiges Urteil in der Sache gefällt. Die genauen Umstände, die zur Einstellung des Verfahrens führten – sei es ein Vergleich, eine Lizenzvereinbarung oder ein strategischer Rückzug – wurden in den öffentlich zugänglichen Verfahrensakten nicht offengelegt.

Wichtige rechtliche Fragen und Bedeutung

Die verfahrensrechtliche Grundlage – Regel 41(a)(1) – ist rechtlich von Bedeutung. Da Abbott Laboratories zum Zeitpunkt der Klageabweisung keine Klageerwiderung eingereicht hatte, behielten die Kläger das einseitige Recht, die Klage ohne gerichtliche Genehmigung zurückzuziehen. Dieser Mechanismus der Klageabweisung „ohne Präjudiz“ bewahrt dem Kläger in der Regel das Recht auf erneute Klageerhebung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder eine vorherige Abweisung derselben Ansprüche vorliegt (die „Zwei-Abweisungs-Regel“ gemäß Regel 41(a)(1)(B)).

Die Beauftragung von Latham & Watkins als Verteidiger für Abbott dürfte den Klägern deutlich gemacht haben, welche enormen Ressourcen und Verteidigungsstrategien Abbott einsetzen würde – darunter mögliche Anfechtungen der Gültigkeit durch IPR-Anträge beim USPTO, die in Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert häufig gegen Patente auf Diagnosetechnologie vorgebracht werden.

Dieser Fall verdeutlicht eine zunehmend anerkannte Dynamik bei der Durchsetzung von Patentrechten gegen große Medtech-Beklagte: Die Phase vor der Klageerwiderung ist von entscheidender strategischer Bedeutung. Kläger, die IP-Portfolios mit mehreren Unternehmen verwalten, müssen abwägen, ob die Verteidigungshaltung des Beklagten eine Fortsetzung des Verfahrens rechtfertigt oder ob eine alternative Lösung den Zielen des Portfolios besser dient.

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⚖️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellte Analyse spiegelt öffentlich zugängliche Fallinformationen und allgemeine Rechtsgrundsätze wider. Für spezifische Beratung zu Patentstreitigkeiten, FTO-Analysen oder IP-Strategien wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Patentanwalt.